ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für  Coaching und  Seminare

c.hinterseher Wissen!, Christoph Hinterseher, Preysingstraße 1, 81667 München, 

 info@c-hinterseher.de, Steuernummer 147 / 202 / 20475 

1.     Geltungsbereich     

1.1     Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching- / Seminar-Veranstalters  nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmerin, Teilnehmer“ genannt.

1.2     Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der Teilnehmerin, dem Teilnehmer, schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmerin, der Teilnehmer, nicht in Textform Widerspruch erhebt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2.     Vertragsgegenstand

2.1     Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare zur Fort- und Weiterbildung an. Diese können von maximal 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem ansonsten genutzten Medium bekannt gegeben.

2.2     Grundlegender Gegenstand des Vertrages / Aufgabenbezeichnung:

                         Modul hier: Vorbereitung in der vorklinischen Prüfungsphase im Fachbereich Veterinärmedizin, JLU Gießen

                         Insbesondere wird vereinbart:

                         1.          telefonische Schulung 

                         2.          mediale Unterstützung durch Datenbank-Unterlagen

                         3.          Intensivbesprechung vorliegender Inhaltsdifferenzen

3.     Zustandekommen des Vertrages

3.1     Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch rein mündliche (telefonische) Absprache, auch ohne anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2     Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer, erhält nach Eingang der Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben. Im Falle der telefonischen bzw. Online-Buchung bestätigt die verbindliche Terminabsprache die Teilnahme.

3.3     Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR für unwirksam erklärt werden.

3.4     Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmerin, Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5     Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6     Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und der Teilnehmerin, dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet worden ist. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.7     Zusätzlich erstattet der Veranstalter in diesem Falle pauschal den Buchungsaufwand der Teilnehmerin, dem Teilnehmer, sofern von dem Ersatzangebot kein Gebrauch gemacht worden ist.

4.     Vertragsdauer und Vergütung

4.1     Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2     Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ist vor dem Zustandekommen des entsprechenden Termines oder des vereinbarten Terminzeitraumes zu leisten.

                         Die Teilnehmerinnen, Teilnehmer können per

                         Kreditkarte

                         Überweisung

                        Rechnung

                         Einzug vom Konto

                         ihren Zahlungspflichten nachkommen.

4.3     Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4     Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmerin, des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5     ist nach UStG § 4 Nr. 21 Umsatzsteuer-befreit.

5.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1     Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und der Teilnehmerin, dem Teilnehmer.

5.2     Werden einzelne Leistungen durch eine Teilnehmerin, einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Teilnehmerin, der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

                         Im nachgewiesenen Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

                        In diesem Falle erfolgen Rückerstattungen der bereits gezahlten Beträge.

6.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1     Das Studienzentrum stellt seinen Studierenden Lehrmaterial ausschließlich als Onlinestream zur Verfügung.
Ein individueller Download der in der Lehre eingesetzten Daten ist kostenpflichtig nur auf Ebene der Begleitmaterialien möglich und wird als Extrabuchung durch die Studierenden im Vorfeld in Auftrag gegeben. Empfehlungen zur Systemvoraussetzung, um eine einwandfreie Nutzung unseres digitalen Bildungsangebotes zu garantieren, finden Sie unter unserem individuellen Technical Support.

6.2     Die Teilnehmerin, der Teilnehmer, verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verstößt, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, die Teilnehmerin, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Teilnehmerin, dem Teilnehmer unbenommen.

6.3     Der Seminarleiter / Coach / Trainer ist gegenüber der Teilnehmerin, dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.4     Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer, unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar / Coaching / Training im Falle eines Live-Events.

6.5     Die Teilnehmerin, der Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnehmerin, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6     Vor der Veranstaltung muss der Trainer / Coach / Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die entsprechende Teilnehmerin, der Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Der Veranstalter behält sich auch intensivere Nachfragen zum Gesundheitszustand der Teilnehmerin, des Teilnehmers, vor.

6.7     Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, die betreffende Teilnehmerin, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der Teilnehmerin, dem Teilnehmer unbenommen.

6.8     Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7.     Verschwiegenheitspflicht

            Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmerin, des Teilnehmers / Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

8.   Urheberrecht

      Arbeitsunterlagen und verwendete Software sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder  

      die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechtinhabers zulässig.

9.   Datenschutz

      Die Daten der Teilnehmerin, des Teilnehmers werden von dem Veranstalter ausschließlich zum 

      Zweck der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet.

10. Nebenabreden, Unwirksamkeit

      Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit 

      einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

11. Erfüllungsort

      Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Lehrveranstaltungen in den Räumen des 

      Veranstalters statt.

      Erfüllungsort und Gerichtsstand sind München

12.   Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden der Teilnehmerin, des Teilnehmers, außer wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, seiner Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt. 

13.   Sonstige Bestimmungen

          Sofern mündliche Nebenabsprachen vorgenommen wurden, sind diese nur bei gegenseitigem Einvernehmen zu berücksichtigen, es liegen ansonsten keine weiteren Bestimmungen vor. 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsabschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.  (z.B. Brief per Post, Telefax oder E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Veranstalter Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages beim Veranstalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in diesem Fall werden für die Rückzahlung Entgelte berechnet. Soweit verlangt wurde, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen sollte, so ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht. 

München, Januar 2022                                         

Ort, Datum