Prüfungsordnung (bis Sommer 2023)

§ 1 Studienziele

Mit den Studienformaten unseres Hauses erreicht die Studentin, der Student umfassende Theorie- und Praxisexpertise auf dem entsprechenden Fachgebiet und die Möglichkeit, die Zusatzbezeichnung „Skilled Employee“ – „Fachfrau für“, „Fachmann für“ für eigene Zwecke zu publizieren.

§ 2 Studienverlauf

Die Studienformate gliedern sich in SE-Studiengänge, die 24 SAL-Videos (Social Augmented Learning) inkludieren, die der Studentin, dem Studenten zum Heimstudium digital zur Verfügung gestellt werden. Jeweils eine Woche später findet zum jeweils aktuellen SAL-Video-Lehrbrief über die -online-Akademie eine 30-minütige online-LIVE-Diskussions- und Fragerunde statt, in der zu Klärendes in und von der Studiengruppe angeleitet besprochen wird.

Nach jedem 6. SAL-Videolehrbrief findet ein online-LIVE-Curriculum statt.

Im Anschluss an das 4. Curriculum ist eine Gesamt- und Abschlussprüfung abzulegen, diese findet online-LIVE statt.

Die Studienformate unseres Hauses gliedern sich zudem in SE-Studiengänge, die 240 online Live-Veranstaltungen inkludieren. Diese 45-minütigen online Live-Veranstaltungen finden wöchentlich über die Internetplattform Edudip statt. Nach der 120. online Live-Veranstaltung erfolgt das online LIVE-Curriculum 1.

Nach der 240. online Live-Veranstaltung erfolgt das online-LIVE-Curriculum 2. Danach ist eine Gesamt- und Abschlussprüfung abzulegen, diese findet online-LIVE statt.

§ 3 zu verleihender akademischer Grad

SE” – “ Skilled Employee”

§ 4 Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für die abzulegenden Curricula und die Gesamt- und Abschlussprüfung ist die Immatrikulation in den entsprechenden Studiengang. Die Bearbeitung der SAL-Lehrvideos erfolgt nach individuellem, persönlichen Zeitmanagement. Das Bestehen des jeweils anstehenden Curriculums ist die Voraussetzung, um am nachfolgenden Curriculum teilnehmen zu können. Das Bestehen aller Curricula ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Gesamt- und Abschlussprüfung. Die Teilnahme und das Bestehen der erforderlichen Curricula sowie auch der Gesamt- und Abschlussprüfung stellen die Voraussetzungen für den Erwerb des akademischen Grades dar.

§ 5 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit für das Studienformat der 24 SAL-Lehrvideos beträgt ca. 48 Wochen. Gleiches gilt in Bezug auf den zweiwöchigen Wechselmodus zwischen Videolehrbrief und online-LIVE-Veranstaltung für die Teilnahme an den online-LIVE-Fragerunden zum entsprechenden Lehrbrief. Prüfungszeiten und zugehörige Prüfungstermine erfolgen individuell in Absprache mit der Leitung des Studienzentrums .

Die Regelstudienzeit für das Studienformat der 240 online Live-Lehrveranstaltungen beträgt entsprechend ca. 240 Wochen. Prüfungszeiten und zugehörige Prüfungstermine erfolgen individuell in Absprache mit der Leitung des Studienzentrums .

§ 6 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester

Anrechnungen von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung (und Umstufung) in höhere Fachsemester erfolgen ausschließlich innerhalb desselben Studienganges und Studienthemas und immer nur nach dem persönlichen und individuellen Vorsprechen der betroffenen Studentin, des betroffenen Studenten im Studienzentrum .

Die Studienleitung (Christoph Hinterseher) erlaubt sich eine individuelle Abwägung und Einzelfallentscheidung.

§ 7 Zulassung zur Prüfung

Die Prüfungszulassung erfolgt automatisch bei vorliegender Immatrikulation in den entsprechenden Studiengang und mit der Anmeldung zu den kostenpflichtigen Curricula und der kostenpflichtigen Gesamt- und Abschlussprüfung.

§ 8 Prüfungsablauf, Gliederung der Prüfung

Die Curricula und die Gesamt- und Abschlussprüfung finden online-live statt. Zu den entsprechenden Curricula werden innerhalb 45 Minuten 15 Studienfachfragen gestellt, die schriftlich zu beantworten sind. Bei den Studienformaten, die 240 Lehrveranstaltungen inkludieren, werden in den Curricula innerhalb 2x 45 Minuten 30 Studienfragen gestellt, die schriftlich zu beantworten sind.

Gegebene Antworten werden durch die Studentin, durch den Studenten als Dokument gespeichert und im Anschluss an das Curriculum bzw. im Anschluss an die Gesamt- und Abschlussprüfung per Mail-Anhang an das Studienzentrum versandt. Vor jedem Curriculum stellt das Studienzentrum einen Fragenkatalog mit 30 Fragen bzw. 45 Fragen inkl. Antworten zur Verfügung.

Die Gesamt- und Abschlussprüfung besteht aus 45 Fragen, erstreckt sich über 3x 45 Minuten und findet online-live über den Studienserver statt. Innerhalb von 14 Tagen nach einer jeden Prüfung werden die Prüfungsergebnisse per E-Mail mitgeteilt. Der Prüfungskostensatz beträgt pro Curriculum 25,00 Euro bzw. 60,00 Euro und für die Gesamt- und Abschlussprüfung 45,00 Euro und wird im Zusammenhang mit der Prüfungsanmeldung fällig.

Die Prüfungskosten beinhalten auch Leistungen zur Korrektur und notwendigen Zeitpuffern während der live-Prüfungsveranstaltung aus eventuell technischen Gründen.

§ 9 Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungstermine und Anmeldefristen werden individuell mit der Studiengruppe erfasst und festgelegt, eine schriftliche Bekanntgabe der entschiedenen Termine und Fristen erfolgt durch das Studienzentrum .

§ 10 Bewerten der Prüfungsleistungen

Die Evaluierung der Prüfungsergebnisse erfolgt institutsintern tierärztlich, ärztlich durch das akademische Team des Studienzentrums (Lara Bender). Pro Prüfungsaufgabe wird als maximal zu erreichende Punktzahl der Punktewert 1 vergeben. Teilpunkte (1/4 Punkte) und Ausgleichspunkte (Bonuspunkte) sind möglich.

Jedes Prüfungsergebnis kann auf Anfrage im Nachhinein durch die Studentin, durch den Studenten eingesehen werden.

Die Asservierung der Prüfungsergebnisse erfolgt protokollarisch DSGVO-konform.

§ 11 Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

Versäumnisse, Nichtteilnahme und Rücktritt von der jeweiligen Prüfung sind dem Studienzentrum zeitnah schriftlich mitzuteilen, Gründe der Nichtteilnahme werden nicht erfragt. In persönlicher Absprache durch die Studentin, durch den Studenten erfolgt in Abstimmung mit der Studienleitung (Christoph Hinterseher) die Planung eines alternativen Prüfungstermins. Innerhalb der online-LIVE-Prüfungszeit darf unter keinen Umständen ein Einsehen der Videolehrbriefe (SAL) oder eine parallel ablaufende Internetrecherche erfolgen. Auf Verdacht und Anforderung durch den Prüfungsvorsitzenden (Christoph Hinterseher), die Prüfungsvorsitzende (Lara Bender) ist ein Beweis durch angeforderte Kamera- und Mikrofonzuschaltung zu erbringen.

§ 12 Regelungen zur Ahndung von Verstößen gegen die Prüfungsbestimmungen

Mit dem Beweis eines Täuschungsversuches erfolgt der sofortige Prüfungsausschluss. Nur unter persönlicherVorsprache im Studienzentrum kann ein entsprechender Ersatztermin zur Prüfung und der damit verbundenen weiteren Teilnahme am Studiengang vereinbart werden.

§ 13 Bewertung von Prüfungsleistungen und Bildung der Noten

Die Evaluierung der Prüfungsergebnisse erfolgt institutsintern tierärztlich, ärztlich durch das akademische Team des Studienzentrums . Pro Prüfungsaufgabe wird als maximal zu erreichende Punktzahl der Punktewert 1 vergeben. Teilpunkte und Ausgleichspunkte sind möglich. Jedes Prüfungsergebnis kann im Nachhinein durch die Studentin, durch den Studenten eingesehen werden. Bei Erreichen der maximal zu belegenden Punktzahl wird das Prüfungsergebnis mit dem Zusatz „mit besonderer Auszeichnung“ bewertet.

§ 14 Prüfungsformen

Im Studienzentrum werden die Prüfungen zu den SE-Studiengängen online erhoben.

Prüfungsformen sind Zwischenprüfungen (Curricula) und die einzelständige Gesamt- und Abschlussprüfung am Ende der Studienzeit.

§ 15 Erteilung der Prüfungszeugnisse

Innerhalb von 14 Tagen nach einer jeden Prüfung werden die erreichten Prüfungsergebnisse digital per E-Mail mitgeteilt. Zu jeder Zeit erfolgen Datenübermittlungen unter der konsequenten und rechtlich einwandfreien Einhaltung der Vorgaben der DSGVO (hierzu sind jederzeit Belege über den Datenschutzbeauftragten Christoph Hinterseher anforderbar).

§ 16 Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen

Prüfungswiederholungen beschränken sich ausschließlich auf Terminverhinderungen bzw. Krankheit während der Prüfungsteilnahme. Wiederholungstermine sind mit der Studienleitung des Studienzentrum (Christoph Hinterseher) persönlich abzustimmen.

§ 17 Voraussetzungen für ein Wiederholen der Prüfungen oder von Teilprüfungen

Das Studienzentrum erwartet pflichtbewusstes Teilnehmen an Zwischen- und Abschlussprüfungendurch die Studentin, den Studenten. Voraussetzung für die individuell terminierte wiederholte Prüfungsteilnahme sind Terminverhinderung bzw. Krankheit. Beides ist dem Studienzentrum rechtzeitig im Vorfeld der Originalprüfung mitzuteilen.