Prüfungsordnung (ab Sommer 2023)

§ 1 Studienziele

Mit den Studienformaten unseres Hauses erreicht die Studentin, der Student, umfassende Theorie- und Praxisexpertise auf dem entsprechenden Fachgebiet und die Möglichkeit, die Zusatzbezeichnung „Skilled Employee“ – „Fachfrau für“, „Fachmann für“ für eigene Zwecke zu publizieren.

§ 2 Studienverlauf

Die SE-Studiengänge gliedern sich sowohl in die Studienformate, die 24 SAL-Lehrvideos (Social Augmented Learning) inkludieren, als auch in die Studienformate, die 240 Lehrveranstaltungen in Form von SAL-Lehrvideos und zusätzliche 80 Mentorate als Live- Veranstaltungen inkludieren. Die SAL-Lehrvideos werden der Studentin, dem Studenten zum Heimstudium digital auf dem Studienserver zur Verfügung gestellt.

Bei den Studienformaten mit 240 Lehrveranstaltungen als SAL-Lehrvideos findet nach 3 aufeinanderfolgenden wöchentlichen SAL-Lehrvideos ein Mentorat als Live-Veranstaltung statt. Insgesamt finden 80 Mentorate statt. Das Mentorat ist ein Live-Termin, der den Transfer der Theorie in die Praxis gewährleistet.

Bei den Studienformaten mit 24 SAL-Videolehrbriefen findet nach jedem 6. SAL-Videolehrbrief ein online-LIVE-Curriculum statt.

Im Anschluss an das 4. Curriculum ist eine Gesamt- und Abschlussprüfung abzulegen, diese findet online-LIVE statt.

Bei den Studienformaten mit 240 Lehrveranstaltungen als SAL-Lehrvideos und 80 Live-Veranstaltungen als Mentorate findet nach SAL 120 das online-LIVE-Curriculum 1 statt.

Im Anschluss an das Curriculum 2 nach der 240. Lehrveranstaltung ist eine Gesamt- und Abschlussprüfung abzulegen, diese findet live online statt.

§ 3 zu verleihender akademischer Grad

SE” – “ Skilled Employee”

§ 4 Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für die abzulegenden Curricula und die Gesamt- und Abschlussprüfung ist die Immatrikulation in den entsprechenden Studiengang. Die Bearbeitung der SAL-Lehrvideos erfolgt nach individuellem, persönlichen Zeitmanagement. Das Bestehen des jeweils anstehenden Curriculums ist die Voraussetzung, um am nachfolgenden Curriculum teilnehmen zu können. Das Bestehen aller Curricula ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Gesamt- und Abschlussprüfung. Die Teilnahme und das Bestehen der erforderlichen Curricula sowie auch der Gesamt- und Abschlussprüfung stellen die Voraussetzungen für den Erwerb des akademischen Grades dar.

§ 5 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit für das Studienformat der 24 SAL-Lehrvideos beträgt ca. 48 Wochen. Die Regelstudienzeit für das Studienformat der 240 Lehrveranstaltungen in Form von 240 SAL-Lehrvideos und der damit verbundenen 80 Live-Veranstaltungen als Mentorate beträgt ca. 320 Wochen.

Prüfungszeiten und zugehörige Prüfungstermine erfolgen individuell in Absprache mit der Leitung des Studienzentrums .

§ 6 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester

Anrechnungen von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung (und Umstufung) in höhere Fachsemester erfolgen ausschließlich innerhalb desselben Studienganges und Studienthemas und nur nach dem persönlichen und individuellen Vorsprechen der betroffenen Studentin, des betroffenen Studenten im Studienzentrum .

Die Studienleitung (Christoph Hinterseher) erlaubt sich eine individuelle Abwägung und Einzelfallentscheidung.

§ 7 Zulassung zur Prüfung

Die Prüfungszulassung erfolgt automatisch bei vorliegender Immatrikulation in den entsprechenden Studiengang und mit der Anmeldung zu den kostenpflichtigen Curricula und der kostenpflichtigen Gesamt- und Abschlussprüfung.

§ 8 Prüfungsablauf, Gliederung der Prüfung

Die Curricula und die Gesamt- und Abschlussprüfung finden jeweils online über den Studienserver statt. Vor den Curricula wird optional ein Tutorat als Live-Termin für offene Fragestellungen bezüglich der anstehenden Prüfung angeboten.

In den entsprechenden Curricula werden innerhalb von 45 Minuten 15 Studienfachfragen (bei den Studienformaten mit 24 SAL-Lehrvideos) oder innerhalb von 2x 45 Minuten 30 Fragen (bei den Studienformaten mit den 240 SAL-Lehrvideos und 80 Mentoraten) gestellt, die schriftlich zu beantworten sind.

Die entsprechenden Antworten werden durch die Studentin, durch den Studenten als Dokument gespeichert und im Anschluss an das Curriculum bzw. im Anschluss an die Gesamt- und Abschlussprüfung per Mail-Anhang an das Studienzentrum versandt. Vor jedem Curriculum stellt das Studienzentrum einen Fragenkatalog mit 30 bzw. 45 Fragen inkl. Antworten zur Verfügung.

Die Gesamt- und Abschlussprüfung besteht aus 45 Fragen, erstreckt sich über 3x 45 Minuten und findet online-live über den Studienserver statt. Innerhalb von 14 Tagen nach einer jeden Prüfung werden die Prüfungsergebnisse per E-Mail mitgeteilt. Der Prüfungskostensatz beträgt pro Curriculum 25,00 Euro (Studienformat: 24 SAL-Lehrvideos) bzw. 60,00 Euro (Studienformat: 240 SAL-Lehrvideos und 80 Mentorate) und für die Gesamt- und Abschlussprüfung 45,00 Euro und wird im Zusammenhang mit der Prüfungsanmeldung fällig.

Die Prüfungskosten beinhalten auch Leistungen zur Korrektur und notwendigen Zeitpuffern während der live-Prüfungsveranstaltung aus eventuell technischen Gründen.

§ 9 Prüfungstermine und Anmeldefristen

Prüfungstermine und Anmeldefristen werden individuell mit der Studiengruppe erfasst und festgelegt, eine schriftliche Bekanntgabe der entschiedenen Termine und Fristen erfolgt durch das Studienzentrum .

§ 10 Bewerten der Prüfungsleistungen

Die Evaluierung der Prüfungsergebnisse erfolgt institutsintern tierärztlich, ärztlich durch das akademische Team des Studienzentrums (Lara Bender). Pro Prüfungsaufgabe wird als maximal zu erreichende Punktzahl der Punktewert 1 vergeben. Teilpunkte (1/4 Punkte) und Ausgleichspunkte (Bonuspunkte) sind möglich.

Jedes Prüfungsergebnis kann auf Anfrage im Nachhinein durch die Studentin, durch den Studenten eingesehen werden.

Die Asservierung der Prüfungsergebnisse erfolgt protokollarisch DSGVO-konform.

§ 11 Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

Versäumnisse, Nichtteilnahme und Rücktritt von der jeweiligen Prüfung sind dem Studienzentrum zeitnah schriftlich mitzuteilen, Gründe der Nichtteilnahme werden nicht erfragt. In persönlicher Absprache durch die Studentin, durch den Studenten erfolgt in Abstimmung mit der Studienleitung (Christoph Hinterseher) die Planung eines alternativen Prüfungstermins. Innerhalb der online-LIVE-Prüfungszeit darf unter keinen Umständen ein Einsehen der Videolehrbriefe (SAL) oder eine parallel ablaufende Internetrecherche erfolgen. Auf Verdacht und Anforderung durch den Prüfungsvorsitzenden (Christoph Hinterseher), die Prüfungsvorsitzende (Lara Bender) ist ein Beweis durch angeforderte Kamera- und Mikrofonzuschaltung zu erbringen.

§ 12 Regelungen zur Ahndung von Verstößen gegen die Prüfungsbestimmungen

Mit dem Beweis eines Täuschungsversuches erfolgt der sofortige Prüfungsausschluss. Nur unter persönlicher Vorsprache im Studienzentrum kann ein entsprechender Ersatztermin zur Prüfung und der damit verbundenen weiteren Teilnahme am Studiengang vereinbart werden.

§ 13 Bewertung von Prüfungsleistungen und Bildung der Noten

Die Evaluierung der Prüfungsergebnisse erfolgt institutsintern tierärztlich, ärztlich durch das akademische Team des Studienzentrums . Pro Prüfungsaufgabe wird als maximal zu erreichende Punktzahl der Punktewert 1 vergeben. Teilpunkte und Ausgleichspunkte sind möglich. Jedes Prüfungsergebnis kann im Nachhinein durch die Studentin, durch den Studenten eingesehen werden. Bei Erreichen der maximal zu belegenden Punktzahl wird das Prüfungsergebnis mit dem Zusatz „mit besonderer Auszeichnung“ bewertet.

§ 14 Prüfungsformen

Im Studienzentrum werden die Prüfungen zu den SE-Studiengängen online erhoben.

Prüfungsformen sind Zwischenprüfungen (Curricula) und die einzelständige Gesamt- und Abschlussprüfung am Ende der Studienzeit.

§ 15 Erteilung der Prüfungszeugnisse

Innerhalb von 14 Tagen nach einer jeden Prüfung werden die erreichten Prüfungsergebnisse digital per E-Mail mitgeteilt. Zu jeder Zeit erfolgen Datenübermittlungen unter der konsequenten und rechtlich einwandfreien Einhaltung der Vorgaben der DSGVO (hierzu sind jederzeit Belege über den Datenschutzbeauftragten Christoph Hinterseher anforderbar).

§ 16 Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen

Prüfungswiederholungen beschränken sich ausschließlich auf Terminverhinderungen bzw. Krankheit während der Prüfungsteilnahme. Wiederholungstermine sind mit der Studienleitung des Studienzentrums (Christoph Hinterseher) persönlich abzustimmen.

§ 17 Voraussetzungen für ein Wiederholen der Prüfungen oder von Teilprüfungen

Das Studienzentrum erwartet pflichtbewusstes Teilnehmen an Zwischen- und Abschlussprüfungen durch die Studentin, den Studenten. Voraussetzung für die individuell terminierte wiederholte Prüfungsteilnahme sind Terminverhinderung bzw. Krankheit. Beides ist dem Studienzentrum rechtzeitig im Vorfeld der Originalprüfung mitzuteilen.

Hier: Prüfungsordnung bis Sommer 2023